Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen
--------------------------------------
§ 230.
(1) Für die Beamten des Post- und Fernmeldewesens sind folgende Amtstitel vorgesehen:
+-----------------+--------------------------+---------------------+
in der Verwendungsgruppe | in der Gehaltsstufe | ab der Gehaltsstufe 15 |
1 bis 10 | 11 bis 14 |
PT 1 | Kommissär | Rat | Oberrat; Hofrat (auf einer Planstelle der Dienstzulagengruppe S, 1 oder 2) |
PT 2 (mit Hochschulbildung) | Kommissär | Rat | Oberrat |
PT 2 (ohne Hochschulbildung) | Revident | Inspektor | Zentralinspektor |
PT 3 | Oberinspektor |
PT 4 | Oberrevident | Inspektor |
PT 5 | Kontrollor | Fachinspektor | Fachoberinspektor |
PT6 | Oberkontrollor | Fachinspektor |
PT 7 | Monteur | Obermonteur |
PT 8 | Offizial | Oberoffizial |
PT 9 | Amtswart | Oberamtswart |
| | | |
!in der Verwen- ! in der Gehaltsstufe ! ab der Gehalts- !
! +-----------+--------------+ !
!dungsgruppe ! 1 bis 10 ! 11 bis 14 ! stufe 15 !
+-----------------+-----------+--------------+---------------------+
! ! ! ! Oberrat; Hofrat !
! ! ! ! (auf einer Plan- !
!PT 1 !Kommissär ! Rat ! stelle der !
! ! ! ! Dienstzulagen- !
! ! ! ! gruppe S, 1 oder 2)!
+-----------------+-----------+--------------+---------------------+
!in der Verwen- ! in der Gehaltsstufe ! ab der Gehalts- !
! +-----------+--------------+ !
!dungsgruppe ! 1 bis 10 ! 11 bis 14 ! stufe 15 !
+-----------------+-----------+--------------+---------------------+
!PT 2(mit Hoch- ! Kommissär ! Rat ! Oberrat !
!schulbildung) ! ! ! !
+-----------------+-----------+--------------+---------------------+
!PT 2(ohne Hoch- ! ! ! !
!schulbildung) ! ! ! Zentralinspektor !
+-----------------+ ! Inspektor +---------------------+
!PT 3 ! Revident ! ! Oberinspektor !
+-----------------+ +--------------+---------------------+
!PT 4 ! ! Oberrevident ! Inspektor !
+-----------------+-----------+--------------+---------------------+
!PT 5 ! ! Fachinspektor! Fachoberinspektor !
+-----------------+Kontrollor +--------------+---------------------+
!PT6 ! !Oberkontrollor! Fachinspektor !
+-----------------+-----------+--------------+---------------------+
!in der Verwen- ! in der Gehaltsstufe ! ab der Gehalts- !
! +-----------+--------------+ !
!dungsgruppe ! 1 bis 10 ! 11 bis 14 ! stufe 15 !
+-----------------+-----------+--------------+---------------------+
!PT 7 ! Monteur ! Obermonteur !
+-----------------+-----------+------------------------------------+
!PT 8 ! Offizial ! Oberoffizial !
+-----------------+-----------+------------------------------------+
!PT 9 ! Amtswart ! Oberamtswart !
+-----------------+-----------+------------------------------------+
(2) Abweichend vom von Abs. 1 sind für Beamte des Post- und Fernmeldewesens folgende Amtstitel vorgesehen:
Fernmeldewesens folgende Amtstitel vorgesehen:
für | Amtstitel |
Leiter einer Direktion der PTA | Präsident d. (Hinzufügung der Bezeichnungunter der Direktion) |
Beamter der Verwendungsgruppe PT 1 in der Generaldirektion der PTA ab der Gehaltsstufe 15 | Ministerialrat |
Beamter in der Generaldirektion oder einer Direktion der PTA, im PTA-Informationsservice oder in der Telekom- Rechnungsstelle Wien in der Verwendungsgruppe PT 2 (ohne Hochschulbildung) in den Gehaltsstufen 11 bis 14 | Amtssekretär |
ab der Gehaltsstufe 15 | Amtsdirektor |
in der Verwendungsgruppe PT 3 | |
in den Gehaltsstufen 11 bis 14 | Amtssekretär |
ab der Gehaltsstufe 15 | Amtsrat |
in der Verwendungsgruppe PT 4 | |
ab der Gehaltsstufe 15 | Amtssekretär |
| |
--------------------------------------------------------------------
für Amtstitel
--------------------------------------------------------------------
Leiter einer Direktion der PTA Präsident d. (unter
Hinzufügung der
Bezeichnung der
Direktion)
Beamter der Verwendungsgruppe PT 1 in der
Generaldirektion der PTA oder bei der
Obersten Post- und Fernmeldebehörde ab
der Gehaltsstufe 15 Ministerialrat
Beamter in der Generaldirektion oder einer
Direktion der PTA, im
PTA-Informationsservice, in der
Telekom-Rechnungsstelle Wien, bei der
Obersten Fernmeldebehörde, in einem
Fernmeldebüro (ausgenommen in einer
Funküberwachungsstelle) oder im Postbüro
in der Verwendungsgruppe PT 2 (ohne
Hochschulbildung)
in den Gehaltsstufen 11 bis 14 Amtssekretär
ab der Gehaltsstufe 15 Amtsdirektor
in der Verwendungsgruppe PT 3
in den Gehaltsstufen 11 bis 14 Amtssekretär
ab der Gehaltsstufe 15 Amtsrat
in der Verwendungsgruppe PT 4
ab der Gehaltsstufe 15 Amtssekretär
(3) Die Beamten des Post- und Fernmeldewesens haben in den nachstehenden Verwendungen anstelle des Amtstitels folgende Verwendungsbezeichnungen zu führen:
nachstehenden Verwendungen anstelle des Amtstitels folgende
bei Verwendung als | Verwendungsbezeichnung |
Leiter eines Amtes in den Verwendungsgruppen PT 2 (ohne Hochschulbildung) und PT 3 | |
in den Gehaltsstufen 1 bis 10 | Amtsverwalter |
in den Gehaltsstufen 11 bis 14 | Amtsoberverwalter |
ab der Gehaltsstufe 15 | Amtsdirektor |
Leiter des gesamten Kanzleidienstes in der Generaldirektion der PTA | Ministerialkanzleidirektor |
Beamter des fernmeldetechnischen, des posttechnischen oder des Garage- und Werkmeisterdienstes in der Verwendungsgruppe PT 5 | |
in den Gehaltsstufen 1 bis 10 | Werkmeister |
in der Verwendungsgruppe PT 6 | |
in den Gehaltsstufen 1 bis 10 | Werkmeister |
in den Gehaltsstufen 11 bis 14 | Oberwerkmeister |
| |
Verwendungsbezeichnungen zu führen:
---------------------------------------------------------------------
bei Verwendung als Verwendungsbezeichnung
---------------------------------------------------------------------
Leiter eines Amtes in den
Verwendungsgruppen PT 2 (ohne
Hochschulbildung) und PT 3
in den Gehaltsstufen 1 bis 10 Amtsverwalter
in den Gehaltsstufen 11 bis 14 Amtsoberverwalter
ab der Gehaltsstufe 15 Amtsdirektor
---------------------------------------------------------------------
bei Verwendung als Verwendungsbezeichnung
---------------------------------------------------------------------
Leiter des gesamten Kanzleidienstes
in der Generaldirektion der PTA Ministerialkanzleidirektor
Beamter des fernmeldetechnischen,
des posttechnischen oder des
Garage- und Werkmeisterdienstes in
der Verwendungsgruppe PT 5
in den Gehaltsstufen 1 bis 10 Werkmeister
in der Verwendungsgruppe PT 6
in den Gehaltsstufen 1 bis 10 Werkmeister
in den Gehaltsstufen 11 bis 14 Oberwerkmeister