Absatz eins,Als mittlerweilige Vorkehrung ist die Suspension vom Amte durch das Disciplinargericht zu verhängen:
- Litera awenn der Notar im Zuge des ordentlichen Strafverfahrens verhaftet wird;
- Litera bwenn die Fortsetzung seiner Amtsführung während einer Disciplinaruntersuchung oder eines Strafverfahrens bedenklich erscheint;
- Litera cim Fall des Paragraph 30, Absatz 2,;
- Litera dwenn der Notar in Concurs verfällt, oder aus anderen Gründen die freie Vermögensverwaltung verliert.