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BGBl. I Nr. 152/2001

kundgemacht 21.12.2001 RIS↗Parlament↗
152. Bundesgesetz: Regelung bestimmter rechtlicher Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs (E-Commerce-Gesetz – ECG) und Änderung des Signaturgesetzes sowie der Zivilprozessordnung
Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt (E-Commerce-Gesetz – ECG) und das Signaturgesetz sowie die Zivilprozessordnung geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 152/2001× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

E-Commerce-Gesetz (ECG) neu § 0↗RIS↗
§ 16neu
in Kraft 01.01.2002 – 16.02.2024 · idF BGBl. I Nr. 152/2001 · danach: BGBl. I Nr. 182/2023 § 16↗RIS↗

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