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BGBl. I Nr. 111/2002

kundgemacht 23.07.2002 RIS↗Parlament↗
111. Bundesgesetz: Änderung der Gewerbeordnung 1994, des Berufsausbildungsgesetzes, des Konsumentenschutzgesetzes, des Neugründungs-Förderungsgesetzes und des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Berufsausbildungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 111/2002× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) 11161136 § 0↗RIS↗
§ 95geändertÜberschrift, Bezeichnung; Abs 1; Abs 2
in Kraft 01.07.1997 – 31.07.2002 · idF BGBl. I Nr. 63/1997 · danach: BGBl. I Nr. 111/2002 § 95↗RIS↗
in Kraft 01.08.2002 – 31.12.2006 · idF BGBl. I Nr. 111/2002 · danach: BGBl. I Nr. 161/2006 § 95↗RIS↗
§ 95. Im folgenden werden die einzelnen Handwerke, die mit Handwerken verwandt sind, festgelegt. Überprüfung der Zuverlässigkeit
Handwerk verwandtes Handwerk § 95.
Hafner Keramiker (1) Bei den im § 94 Z 5, 10, 16, 18, 25, 32, 36, 56, 62, 65, 75, 80 und 82 angeführten Gewerben ist von der Behörde zu überprüfen, ob der Bewerber oder, falls sich eine juristische Person oder Personengesellschaft des Handelsrechts um die Gewerbeberechtigung bewirbt, die im § 13 Abs. 7 genannten Personen die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit (§ 87 Abs. 1 Z 3) besitzen. Mit der Gewerbeausübung darf der Anmelder erst mit der Rechtskraft des Bescheides gemäß § 340 beginnen.
Platten- und Fliesenleger (2) Bei den im Abs. 1 angeführten Gewerben ist die Bestellung eines Geschäftsführers oder eines Filialgeschäftsführers für die Ausübung des Gewerbes genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist auf Ansuchen des Gewerbeinhabers zu erteilen, wenn die im § 39 Abs. 2 bzw. § 47 Abs. 2 angeführten Voraussetzungen erfüllt sind.
Schlosser                          Maschinen- und
Fertigungstechniker
Gürtler und Ziseleure
Metalldrücker
Maschinen- und                    Schlosser
Fertigungstechniker                Landmaschinentechniker
Elektromaschinenbauer
Elektroniker
Bürokommunikationstechniker
Kraftfahrzeugtechniker            Karosseriebauer einschließlich
Karosseriespengler und
Karosserielackierer
Landmaschinentechniker
Karosseriebauer einschließlich
Karosseriespengler
und Karosserielackierer            Kraftfahrzeugtechniker
Landmaschinentechniker            Kraftfahrzeugtechniker
Maschinen- und
Fertigungstechniker
Kälteanlagentechniker              Elektromaschinenbauer
Elektroniker
Zentralheizungsbauer
Lüftungsanlagenbauer
Zentralheizungsbauer              Kälteanlagentechniker
Lüftungsanlagenbauer              Kälteanlagentechniker
Elektromaschinenbauer              Maschinen- und
Fertigungstechniker
Kälteanlagentechniker
Elektroniker                      Maschinen- und
Fertigungstechniker
Kälteanlagentechniker
Gürtler und Ziseleure              Gold- und Silberschmiede
Gold-, Silber- und Metallschläger
Metalldrücker                      Gold- und Silberschmiede
Gold-, Silber- und Metallschläger
Gold- und Silberschmiede          Gürtler und Ziseleure
Metalldrücker
Gold-, Silber- und Metallschläger  Gürtler und Ziseleure
Metalldrücker
Tischler                          Binder
Drechsler
Binder                            Tischler
Drechsler                          Tischler
Orthopädieschuhmacher              Schuhmacher
Sattler einschließlich
Fahrzeugsattler und Riemer        Tapezierer und Dekorateure
Tapezierer und Dekorateure        Sattler einschließlich
Fahrzeugsattler und Riemer