Absatz eins,Abweichend von Paragraphen 73 bis 75 kann eine Gesamtbewilligung für die Abhaltung von
- Ziffer einsAusbildungen zum medizinischen Masseur und
- Ziffer 2Aufschulungsmodulen zum Heilmasseur und
- Ziffer 3Spezialqualifikationsausbildungen
beantragt werden. Die Bewilligung ist durch den Landeshauptmann zu erteilen, wenn die Voraussetzungen gemäß Paragraphen 73 bis 75 erfüllt sind.