BGBl. I Nr. 86/2002
86. Bundesgesetz: Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sowie des Schieß- und Sprengmittelgesetzes und der Schieß- und Sprengmittelmonopolsverordnung (GGBG – Novelle 2001)
Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz sowie das Schieß- und Sprengmittelgesetz und die Schieß- und Sprengmittelmonopolsverordnung geändert werden (GGBG – Novelle 2001)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 24geändert
Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung
§ 24.
Bei Beförderungen von Versandstücken mit der Eisenbahn, die ausschließlich auf österreichischem Gebiet stattfinden, dürfen anstelle der gemäß den in § 2 Z 2 lit. a angeführten Vorschriften erforderlichen Gefahrzettel Großzettel (Placards) andere allgemeine orangefarbene Gefahrguthinweise an den Fahrzeugen angebracht werden.