BGBl. I Nr. 149/2004
Patentrechts- und Gebührennovelle 2004
Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden und ein Bundesgesetz über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz - PAG) erlassen wird (Patentrechts- und Gebührennovelle 2004)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 22neu
9. Abschnitt
Nationale Markenanmeldungen und Marken
Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren
Paragraph 22,
Für die Anmeldung sind folgende Gebühren zu zahlen:
1. Anmeldegebühr
a) für eine Marke .............................. 80 Euro,
darin enthalten ein Entgelt für die Recherche
in Höhe von .................................... 30 Euro,
b) für eine Verbandsmarke ...................... 320 Euro,
darin enthalten ein Entgelt für die Recherche
in Höhe von .................................... 30 Euro,
2. Klassengebühr, sofern das Verzeichnis der
Waren und Dienstleistungen nicht mehr als drei
Klassen umfasst ................................ 20 Euro,
für jede weitere Klasse ........................ 25 Euro.