Absatz eins,Die Gebühren betragen für:
- Ziffer einsdie Beschwerde an die Beschwerdeabteilung im Verfahren
- ohne Gegenpartei220 Euro,
- mit Gegenpartei300 Euro,
- Ziffer 2den Antrag auf Anberaumung einer
- mündlichen Verhandlung vor der Beschwerdeabteilung150 Euro,
- Ziffer 3jeden vor der Nichtigkeitsabteilung zu verhandelnden Antrag450 Euro,
- Ziffer 4die Berufung und die Beschwerde an den
- Obersten Patent- und Markensenat600 Euro,
- Ziffer 5die Kostenberufung an den Obersten Patent- und Markensenat300 Euro,
- Ziffer 6den Antrag auf Änderung des Namens oder der Firma
- des Anmelders oder Rechtsinhabers40 Euro,
- Ziffer 7den Antrag auf Änderung des Anmelders oder Rechtsinhabers,
- auf Eintragung oder Löschung einer Lizenz oder Lizenzübertragung,
- eines Pfandrechtes oder eines sonstigen, insbesondere dinglichen
- Rechtes70 Euro,
- Ziffer 8den Antrag auf Änderung des Anmelders oder Rechtsinhabers
- einer Verbandsmarke280 Euro,
- Ziffer 9den Antrag auf Eintragung einer Streitanmerkung40 Euro,
- Ziffer 10den Antrag auf Weiterbehandlung150 Euro,
- Ziffer 11den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand220 Euro.