Absatz eins,Die Verwaltung der Anteilsrechte namens des Bundes obliegt dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.
BGBl. I Nr. 87/2004
Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ und Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“
Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ und mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“ geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Verwaltung der Anteilsrechte
Paragraph 2,
- Absatz 2,Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen zur Beschlussfassung über alle Maßnahmen ermächtigt, die zur Errichtung der im Paragraph 3, Absatz eins, angeführten Europäischen Aktiengesellschaft im Wege der Verschmelzung mit der italienischen Vorgesellschaft erforderlich sind.