BGBl. I Nr. 87/2004
Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ und Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“
Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ und mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“ geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Teilbetrieb Brenner Basistunnel der Brenner Eisenbahn GmbH
Paragraph 4,
Der die Planung und den Bau des Hochleistungsstreckenteiles Innsbruck-Staatsgrenze am Brenner oder von Teilen desselben umfassende Teilbetrieb Brenner Basistunnel der Brenner Eisenbahn GmbH ist mit allen seinen Aktiven und Passiven einschließlich der Mitgliedschaftsrechte an der „Brenner Basistunnel EWIV“ an die BBT AG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter sinngemäßer Anwendung des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften (Spaltung zur Aufnahme) zu übertragen. Hiezu ist ein Spaltungs- und Übernahmevertrag aufzustellen und abzuschließen, wobei der Spaltungsstichtag mit dem 31. Dezember 2003 festzulegen und die Spaltung bis spätestens am 30. September 2004 zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden ist.