Absatz eins,Überwachungsberichte über:
- Ziffer einsdie erste Betriebsprüfung;
- Ziffer 2Zuteilungen;
- Ziffer 3Gefahrenanalysen;
- Ziffer 4Maßnahmenkataloge;
- Ziffer 5Betriebsprüfungen;
- Ziffer 6wiederkehrende Untersuchungen und Überprüfungen (Überwachungsmaßnahmen),
- Litera aäußere Untersuchungen,
- Litera binnere Untersuchungen,
- Litera cDruckprüfungen,
- Litera dDichtheitsprüfungen;
des Dampfkessels, Druckbehälters oder der Rohrleitungen haben mindestens folgende Informationen zu enthalten:
- Ziffer 7Art der Überwachung gemäß Ziffer eins bis Ziffer 6,;
- Ziffer 8Verweis auf Verfahrens,- Arbeits- oder Prüfanweisung gemäß den qualitätssichernden Regelungen der Prüfstelle;
- Ziffer 9Angaben zur Identifikation des Dampfkessels, Druckbehälters oder der Rohrleitungen, bei Ziffer eins bis Ziffer 4, auch mehrerer Dampfkessel, Druckbehälter oder Rohrleitungen, gegebenenfalls durch Verweis auf die Ident-Nummer des Prüfbuches;
- Ziffer 10Datum der Prüfung oder Untersuchung bzw. der Teilprüfung;
- Ziffer 11Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen und Kontrollen;
- Ziffer 12Verweis auf Prüf- und Kontrollberichte über Prüfungen und Kontrollen gemäß Ziffer 11,, für die ein Prüf- oder Kontrollbericht auszustellen ist;
- Ziffer 13Bei Durchführung von partiellen Prüfungen, geprüfter Bereich und Ergebnis der Prüfung sowie falls zutreffend Verweis auf Prüf- und Kontrollberichte gemäß Ziffer 12,;
- Ziffer 14Sicherheitstechnische Bewertung des Dampfkessels, Druckbehälters oder der Rohrleitung;
- Ziffer 15Verweis auf zusätzliche, über die in Ziffer 12, geforderte hinausgehende Dokumentationen;
- Ziffer 16Name des Kessel- bzw. Werksprüfers, der die Überwachung durchgeführt hat;
- Ziffer 17Zeichen der Kessel- bzw. Werksprüfstelle.