BGBl. I Nr. 158/2005
SPG-Novelle 2006
Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2006)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 92geändert7. Teil: Überschrift (neu) · Überschrift (neu), Text
7. Teil
Schadenersatz und Kostenersatzpflicht
Schadenersatz
… 5 unveränderte Absätze
1. die entstehen, weil eine Sicherheitsbehörde das Einschreiten aufgeschoben hat (§ 23), soweit die Schäden sonst verhindert hätten werden können;
2. die beim Gebrauch in Anspruch genommener Sachen zur Abwehr eines gefährlichen Angriffes an diesen Sachen entstehen;
3. die entstehen, weil Urkunden, die über die Identität eines Menschen täuschen (§ 54a), im Rechtsverkehr verwendet werden.
Auf das Verfahren ist das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz, BGBl. Nr. 735/1988, anzuwenden.