BGBl. III Nr. 225/2005
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3aufgehoben
Artikel 3
Die vertragschließenden Parteien kommen überein, die Ausbauarbeiten so rechtzeitig abzuschließen, daß es möglich ist, den Verkehr über die in Artikel eins, Absatz eins und Artikel 2, Absatz eins, genannten Straßenübergänge spätestens bis zum 31. Dezember 1978 aufzunehmen.