BGBl. I Nr. 55/2006
Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG
Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz - PatVG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
3. Abschnitt
Beachtliche Patientenverfügung
Voraussetzungen
Paragraph 8,
Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der Paragraphen 4 bis 7 erfüllt, ist dennoch für die Ermittlung des Willens des Patienten beachtlich.