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BGBl. I Nr. 36/2007

kundgemacht 29.06.2007 RIS↗Parlament↗
Forschungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle 2007
Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Österreichische ForschungsförderungsgesellschaftmbH – Errichtungsgesetz, das Garantiegesetz 1977 und das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert werden (Forschungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle 2007)
Kundmachung BGBl. I Nr. 36/2007× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz (FFGG) 5 § 0↗RIS↗
§ 3geändertAbs 2
in Kraft 01.09.2004 – 29.06.2007 · idF BGBl. I Nr. 73/2004 · danach: BGBl. I Nr. 36/2007 § 3↗RIS↗
in Kraft 30.06.2007 – 31.12.2014 · idF BGBl. I Nr. 36/2007 · danach: BGBl. I Nr. 46/2014 § 3↗RIS↗
Aufgaben der Gesellschaft
§ 3.
(1) Aufgabe der Gesellschaft ist die Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation (FTE) zum Nutzen Österreichs.
(2) Die Gesellschaft ist zur Durchführung und Abwicklung von jeglichen Maßnahmen und Tätigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene, die der FTE-Förderung dienen, berechtigt. Dazu zählen insbesondere:
1. Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben natürlicher und juristischer Personen;
… 10 unveränderte Absätze
2. Durchführung strategischer Fördermaßnahmen und -programme für FTE;
3. Förderung der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft;
4. Unterstützung der österreichischen Wirtschaft und Wissenschaft in allen Belangen der Teilnahme an europäischen und internationalen Forschungs- und Technologiekooperationen;
5. Vertretung der österreichischen Interessen gegenüber den relevanten europäischen und internationalen Institutionen im Auftrag des Bundes;
6. Unterstützung des Bundes bei der Konzeption und Weiterentwicklung von FTE-Förderungsmaßnahmen und -programmen;
7. Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung von FTE.
(3) Die Gesellschaft hat bei Erfüllung ihrer Aufgaben die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten.
(4) Bei der Bestellung der Organe und Beiräte ist der Frage eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses besondere Beachtung zu schenken.
Schlagworte
Forschungsvorhaben, Förderprogramm, Forschungskooperation