BGBl. I Nr. 76/2007
Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, des Karenzgeldgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 42geändert
Unterhaltsanspruch
§ 42.
Das Kinderbetreuungsgeld gilt nicht und der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld gelten weder als eigenes Einkommen des Kindes noch des beziehenden Elternteils und mindert mindern nicht dessen Unterhaltsanspruch deren Unterhaltsansprüche.