BGBl. III Nr. 125/2007
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien über die Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte, die an der Übung „INVITEX PACEMAKER 2007“ teilnehmen
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien über die Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte, die an der Übung „INVITEX PACEMAKER 2007“ teilnehmen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2
Dieses Übereinkommen tritt am Tag des Eingangs der Notifikation, durch die die Parteien einander den Abschluss der für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Verfahren mitteilen, in Kraft. Vom Tag der Unterzeichnung ist es vorläufig anzuwenden. Dieses Abkommen kann jederzeit durch diplomatische Notifikation gekündigt werden, welche am ersten Tag des zweiten Monats nach ihrem Eingang bei der anderen Partei wirksam wird.