BGBl. I Nr. 124/2008
Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 18jneu
Abweichungen für den nationalen Verkehr
Paragraph 18 j,
Für Zugpersonal, das nicht grenzüberschreitend eingesetzt wird, kann der Kollektivvertrag Abweichungen von den Paragraphen 18 h und 18 i Absatz eins, vorsehen.