BGBl. I Nr. 2/2008
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und Erlassung eines Ersten Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10geändertAbs 1; Abs 2
§ 10.
(2) Die zu seiner Durchführung zu erlassenden Verordnungen können schon an dem auf die Kundmachung folgenden Tag erlassen werden, sie treten jedoch frühestens gleichfalls am 1. Juni 1981 in Kraft. (Anm.: Durch Art. 2 § 2 Abs. 3 Z 7, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.)
(3) Das Ausfuhrförderungsgesetz, BGBl. Nr. 215/1981, in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2007 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. Vor diesem Zeitpunkt übernommene Haftungen bleiben hievon unberührt.