Absatz eins,Mit der Vollziehung des Paragraph 10, Absatz 4, ist der Bundesminister für Finanzen betraut; hinsichtlich der Paragraphen 29, Absatz 7, 30, Absatz 6, 31, Absatz 3 und 32 Absatz 3, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres.
BGBl. I Nr. 121/2009
Sprengmittelgesetz 2010 und Änderung der Gewerbeordnung 1994
Bundesgesetz, mit dem ein Sprengmittelgesetz 2010 erlassen und die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 49neu
Vollziehung
Paragraph 49,
- Absatz 2,Mit der Vollziehung des Paragraph 43, ist der Bundesminister für Justiz betraut.
- Absatz 3,Mit der Vollziehung der übrigen Bestimmungen ist der Bundesminister für Inneres betraut.