Absatz eins,Wird dem Aufsichtsrat ein Grund gemäß Paragraph 8, Absatz 3, bekannt, teilt er dies dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend unverzüglich mit, sofern nicht nach Absatz 2, vorzugehen ist.
BGBl. I Nr. 110/2010
Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 und Energie-Control-Gesetz
Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 16neu
Aufgaben des Aufsichtsrates in Hinblick auf den Vorstand
Paragraph 16,
- Absatz 2,Verletzt ein Mitglied des Vorstands Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, eines gemäß Paragraph 21, der E-Control zur Vollziehung übertragenen Bundesgesetzes oder der Geschäftsordnung, so fordert der Aufsichtsrat das Mitglied des Vorstands schriftlich auf, unverzüglich den rechtmäßigen Zustand herzustellen.