BGBl. II Nr. 116/2010
Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung – BANU – V
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Angabe und Definition der Benützungsarten und Nutzungen im Grenzkataster (Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung – BANU – V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu nie in Kraft getreten
Inkrafttreten
Paragraph 6,
Diese Verordnung tritt am 16. August 2010 in Kraft. Die Änderung der bestehenden Benützungsarten im Kataster auf die Benützungsarten und Nutzungen gemäß dieser Verordnung hat bis spätestens 1. Jänner 2011 zu erfolgen.