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BGBl. I Nr. 114/2011

kundgemacht 12.12.2011 RIS↗Parlament↗
Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes 1975
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 114/2011× zu GOG-NR×

Änderungen durch diese Kundmachung

Geschäftsordnungsgesetz 1975 (GOG-NR) 419 § 0↗RIS↗
§ 31egeändertAbs 1 bis Abs 3
in Kraft 15.09.1996 – 31.12.2011 · idF BGBl. Nr. 438/1996 · danach: BGBl. I Nr. 114/2011 § 31e↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2012 · idF BGBl. I Nr. 114/2011 § 31e↗RIS↗
§ 31e.
(1) Der Hauptausschuß kann Aufgaben in Angelegenheiten der Europäischen Union gem. Art. 23e und 23f B-VG dem Ständigen Unterausschuß in Angelegenheiten der Europäischen Union übertragen. Der Hauptausschuß kann auch im Einzelfall beschließen, übertragene Aufgaben wieder an sich zu ziehen. Der Hauptausschuss kann Aufgaben und Kompetenzen in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Art. 23e, 23f, 23g und 23j B-VG dem Ständigen Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union übertragen. Der Hauptausschuss kann auch im Einzelfall beschließen, übertragene Aufgaben und Kompetenzen wieder an sich zu ziehen.
(2) Im Rahmen der übertragenen Aufgaben gelten für den Ständigen Unterausschuß Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union die für den Hauptausschuß Hauptausschuss geltenden Vorschriften mit Ausnahme des § 31d Abs. 5.
(3) Wenn keine neuerliche Befassung des Nationalrates im Sinne des Art. 23e Abs. 3 B-VG erforderlich ist, können Aufgaben des Hauptausschusses bzw. des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union auch von einem Komitee wahrgenommen werden, dem der Vorsitzende (oder ein Vertreter) des Ständigen Unterausschusses als Vorsitzender und ein von jedem Klub namhaft gemachtes Mitglied angehört. Beschlüsse können nicht gefaßt gefasst werden. Nach Beendigung der Beratungen teilt der Vorsitzende die Meinungen der Mitglieder des Komitees dem Präsidenten des Nationalrates mit, der sie dem österreichischen Vertreter im Rat der Europäischen Union Rat bzw. im Rat übermittelt.