Absatz eins,Die Ausübung der Trainingstherapie darf nur im Dienstverhältnis zu
- Ziffer einsdem Rechtsträger einer Krankenanstalt oder
- Ziffer 2dem Rechtsträger einer sonstigen unter ärztlicher Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten dient, oder
- Ziffer 3einem/einer freiberuflich tätigen Arzt/Ärztin oder einer ärztlichen Gruppenpraxis oder
- Ziffer 4einem/einer freiberuflich tätigen Physiotherapeuten/-in
erfolgen.