Absatz eins,Der Gruppensanierungsplan hat darzulegen, mit welchen Maßnahmen im Falle einer Belastung
- Ziffer einsdie Stabilisierung der Gruppe als Ganzes oder eines Instituts der Gruppe erreicht werden kann,
- Ziffer 2die Ursachen für die Verschlechterung der Finanzlage beseitigt werden können und
- Ziffer 3eine gesunde Finanzlage der Gruppe als Ganzes oder eines Instituts der Gruppe wiederhergestellt werden kann.
Bei der Erstellung des Gruppensanierungsplans ist gleichzeitig die Finanzlage anderer Unternehmen der Gruppe zu berücksichtigen.