Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit dem ersten Tag des der Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
BGBl. I Nr. 114/2015
Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG sowie Änderung des Kapitalmarktgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG) erlassen und das Kapitalmarktgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Inkrafttreten
Paragraph 10,
- Absatz 2,Eine Verordnung auf der Grundlage des Paragraph 4, Absatz eins, kann bereits vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erlassen werden, sie tritt jedoch frühestens zu dem in Absatz eins, genannten Zeitpunkt in Kraft.