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BGBl. I Nr. 40/2015

kundgemacht 13.04.2015
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „Sachverständigen oder“ in § 126 Abs. 4 dritter Satz der Strafprozessordnung 1975 verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „Sachverständigen oder“ in § 126 Abs. 4 dritter Satz der Strafprozessordnung 1975 verfassungswidrig war
Kundmachung BGBl. I Nr. 40/2015× zu VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge „Sachverständigen oder“ in § 126 Abs. 4 dritter Satz der Strafprozessordnung 1975 verfassungswidrig war

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge „Sachverständigen oder“ in § 126 Abs. 4 dritter Satz der Strafprozessordnung 1975 verfassungswidrig war neu