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BGBl. I Nr. 55/2016

kundgemacht 11.07.2016 RIS↗Parlament↗
Anerkennungs- und Bewertungsgesetz – AuBG und Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz – AuBG) erlassen und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 55/2016× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft 12.07.2016 – 10.06.2022 · idF BGBl. I Nr. 55/2016 · danach: BGBl. I Nr. 76/2022 § 1↗RIS↗

Ziel

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse oder Berufsqualifikationen von Drittstaatsangehörigen und Personen, die Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen in einem Drittstaat erworben haben, sowie die Einführung verfahrensrechtlicher Bestimmungen zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen.
  2. Absatz 2,Durch die verfahrensrechtlichen Regelungen dieses Bundesgesetzes soll eine qualifikationsadäquate Beschäftigung von Personen, die ausländische Bildungsabschlüsse oder Berufsqualifikationen erworben haben, am österreichischen Arbeitsmarkt unterstützt und deren Integration am Arbeitsmarkt gefördert werden.
  3. Absatz 3,Dieses Bundesgesetz soll auch für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte einen erleichterten Zugang zu Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen ermöglichen.