Absatz eins,Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß Paragraphen 6 bis 15 sind auf Grundlage eines Vorschlages der Geschäftsführung der Bundes-Sport GmbH, der in Bezug auf Förderungen gemäß Paragraph 5, Absatz 3, Ziffer eins und 2 sowie Paragraphen 6 bis 13 der Zustimmung der Kommission für den Leistungs- und Spitzensport und der Kommission für den Breitensport bedarf, durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport zu erlassen.
Die Richtlinien haben darüber hinaus insbesondere folgende Regelungen zu treffen:
- Ziffer einsdie Vorgehensweise zur Festlegung von Regelungszielen;
- Ziffer 2die Vorgehensweise zur Auswahl von Zielerreichungsindikatoren;
- Ziffer 3die Vorgehensweise bei nicht abgerechneten Fördermitteln;
- Ziffer 4die Vorgehensweise bei Rücklagenbildungen;
- Ziffer 5die Vorgehensweise bei Rückforderungen;
- Ziffer 6die Vorgaben für Umwidmungen und Umschichtungen;
- Ziffer 7die Angaben über die Art der Entwertung der Originalbelege sowie den Zeitpunkt der Entwertung durch den Fördernehmer;
- Ziffer 8die Betragsgrenze, ab der Mitgliedsvereine einen Bericht über den erhaltenen Bundes-Vereinszuschusses zu legen haben (Paragraph 10, Absatz 8,).