BGBl. III Nr. 135/2018
Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Änderungen durch diese Kundmachung
Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 32neu
Artikel 32
Unterzeichnung
Dieses Protokoll liegt für die Vertragsparteien des Übereinkommens vom 2. Februar 2011 bis 1. Februar 2012 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.