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BGBl. III Nr. 135/2018

kundgemacht 16.08.2018 RIS↗Parlament↗
Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Kundmachung BGBl. III Nr. 135/2018× zu Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt×

Änderungen durch diese Kundmachung

Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt neu § 0↗RIS↗
Art. 9neu
in Kraft ab 18.10.2018 · idF BGBl. III Nr. 135/2018 Art. 9↗RIS↗

Artikel 9

Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung

Die Vertragsparteien ermutigen Nutzer und Bereitsteller, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile einzusetzen.