Absatz eins,Die Meldung einer meldepflichtigen Gestaltung hat Folgendes zu enthalten:
- Ziffer einsAngaben zu allen beteiligten Intermediären und allen relevanten Steuerpflichtigen, einschließlich
- Litera aAngaben zu deren Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, steuerlicher Ansässigkeit und Steueridentifikationsnummer bei natürlichen Personen oder
- Litera bAngaben zu deren Namen, Sitz oder Ort der Geschäftsleitung, steuerlicher Ansässigkeit und Steueridentifikationsnummer bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen,
- Ziffer 2die Angabe aller verbundenen Unternehmen des bzw. der relevanten Steuerpflichtigen,
- Ziffer 3Einzelheiten zu den betroffenen Gestaltungsmerkmalen (Paragraph 5, oder 6),
- Ziffer 4eine Zusammenfassung des Inhalts der meldepflichtigen Gestaltung,
- Ziffer 5sofern vorhanden eine Bezeichnung der meldepflichtigen Gestaltung, unter welcher die Gestaltung allgemein bekannt ist,
- Ziffer 6eine abstrakte Beschreibung der relevanten Geschäftstätigkeiten, sofern diese Beschreibung nicht zur Preisgabe eines Handels-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisses oder eines Geschäftsverfahrens führt oder die Preisgabe dieser Informationen die öffentliche Ordnung verletzen würde,
- Ziffer 7sofern vorhanden das Datum, an dem der erste Schritt zur Umsetzung der meldepflichtigen Gestaltung gemacht worden ist oder gemacht werden soll,
- Ziffer 8Einzelheiten zu den nationalen Vorschriften, die die Grundlage der meldepflichtigen Gestaltung bilden,
- Ziffer 9sofern vorhanden den Wert der meldepflichtigen Gestaltung,
- Ziffer 10die Angabe des Mitgliedstaates der steuerlichen Ansässigkeit des bzw. der relevanten Steuerpflichtigen,
- Ziffer 11die Angabe aller Mitgliedstaaten, die von der meldepflichtigen Gestaltung betroffen sind und
- Ziffer 12Angaben zu allen anderen Personen, die von der meldepflichtigen Gestaltung betroffen sind oder potenziell betroffen sind, einschließlich des Mitgliedstaates ihrer steuerlichen Ansässigkeit.