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BGBl. III Nr. 72/2019

kundgemacht 17.05.2019 RIS↗
Luftverkehrsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
Luftverkehrsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
Kundmachung BGBl. III Nr. 72/2019× zu Luftverkehrsabkommen Kanada, EG und Mitgliedstaaten×

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftverkehrsabkommen Kanada, EG und Mitgliedstaaten neu § 0↗RIS↗
Art. 26neu
in Kraft ab 16.05.2019 · idF BGBl. III Nr. 72/2019 Art. 26↗RIS↗

ARTIKEL 26

Beziehung zu anderen Übereinkünften

  1. Absatz eins,Treten die Vertragsparteien einem multilateralen Übereinkommen bei oder billigen sie einen Beschluss der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation oder einer anderen internationalen zwischenstaatlichen Organisation, der Belange dieses Abkommens betrifft, so beraten sie im Gemeinsamen Ausschuss, inwieweit dieses Abkommen von den Bestimmungen des multilateralen Übereinkommens oder des Beschlusses berührt wird und ob es zur Berücksichtigung derartiger Entwicklungen überarbeitet werden sollte.
  2. Absatz 2,Während der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens gemäß Artikel 23 (Inkrafttreten und vorläufige Anwendung) Absatz 2 werden die in Anhang 3 aufgeführten bilateralen Abkommen, soweit in Anhang 2 nichts anderes bestimmt ist, ausgesetzt. Mit dem Inkrafttreten gemäß Artikel 23 Absatz 1 dieses Abkommens ersetzt dieses Abkommen die einschlägigen Bestimmungen der in Anhang 3 dieses Abkommens aufgeführten bilateralen Abkommen, soweit in Anhang 2 dieses Abkommens nichts anderes bestimmt ist.

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Abkommen unterschrieben.

GESCHEHEN zu Brüssel am siebzehnten Dezember 2009 in doppelter Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.