Absatz eins,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat unter Einbeziehung aller betroffenen Bundesministerien einen gesamtstaatlichen Notfallplan, der die verschiedenen im Rahmen einer Bewertung möglicher Notfallexpositionssituationen ermittelten Arten von radiologischen Notfällen abdeckt, zu erstellen. Dieser Notfallplan hat die in Anhang römisch elf Abschnitt B der Richtlinie 2013/59/Euratom angeführten Aspekte zu berücksichtigen und mindestens Folgendes zu umfassen:
- Ziffer einsBeschreibung der verschiedenen Arten von radiologischen Notfällen,
- Ziffer 2am Notfallmanagement beteiligte Organisationen und ihre Zuständigkeiten,
- Ziffer 3Meldewege und Ablaufpläne für die verschiedenen Arten von radiologischen Notfällen,
- Ziffer 4Maßnahmenkatalog für verschiedene Arten von radiologischen Notfällen,
- Ziffer 5Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung und die berufsbedingte Notfallexposition,
- Ziffer 6allgemeine und operationelle Kriterien für Schutzmaßnahmen,
- Ziffer 7Festlegungen hinsichtlich der Information der Öffentlichkeit,
- Ziffer 8Probenahmepläne für Umwelt-, Futtermittel- und Lebensmittelproben für die verschiedenen Arten von radiologischen Notfällen,
- Ziffer 9Kriterien für den Übergang von einer Notfallexpositionssituation zu einer bestehenden Expositionssituation sowie
- Ziffer 10Festlegungen hinsichtlich Notfallübungen.