Absatz eins,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat
- Ziffer einsein Zentrales Dosisregister,
- Ziffer 2ein Zentrales Quellenregister und
- Ziffer 3ein Zentrales Störfallregister
einzurichten und zu führen sowie Auskünfte über die in diesen Zentralen Strahlenschutzregistern gespeicherten Daten an Berechtigte zu erteilen.