BGBl. I Nr. 5/2020
Aufhebung von Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Bundesgesetzes über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung der Bundeskanzlerin über die Aufhebung von Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Bundesgesetzes über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8geändert nie in Kraft getretenAbs 2 (aufgehoben)
… 5 unveränderte Absätze
Aufgaben des Prüfungsbeirats
§ 8.
(1) Dem Prüfungsbeirat obliegen
1. die Festlegung von Grundsätzen für die Erstellung des Prüfungsplans unter besonderer Beachtung des Ressourcenbedarfs für Bedarfsprüfungen,
2. die Festlegung von Grundsätzen für die Anforderung gemäß § 5 Abs. 2 und § 11,
3. die Kooperation und Koordinierung zwischen den jeweils entsendenden Institutionen sowie
4. die Festlegung von Grundsätzen für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten des Prüfdienstes für lohnabhängige Abgaben und Beiträge.
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 5/2020)
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