Absatz eins,Vom Restrukturierungsverfahren sind
- Ziffer einsbestehende und künftige Forderungen derzeitiger oder ehemaliger Arbeitnehmer,
- Ziffer 2bestehende und künftige Forderungen zur betrieblichen Vorsorge (Paragraphen 6 und 7 BMSVG),
- Ziffer 3nach Einleitung des Restrukturierungsverfahrens entstehende Forderungen, wobei Paragraph 46, Ziffer eins, 2, 4, 5 und 6 IO anzuwenden ist,
- Ziffer 4Geldstrafen wegen strafbarer Handlungen jeder Art und
- Ziffer 5Forderungen auf gesetzlichen Unterhalt
ausgeschlossen.