Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
BGBl. I Nr. 175/2021
Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – GRUG
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Verbraucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen (Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG) erlassen wird sowie das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – GRUG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 29neu
Inkrafttreten; Übergangsbestimmung
Paragraph 29,
- Absatz 2,Dieses Bundesgesetz ist auf Verträge über den Kauf von Waren (Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins,) anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2021 geschlossen werden.
- Absatz 3,Dieses Bundesgesetz ist mit Ausnahme des Paragraph 27, auf die Bereitstellung digitaler Leistungen (Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2,) anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2021 erfolgt. Paragraph 27, ist auf Verträge über die Bereitstellung digitaler Leistungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2021 geschlossen werden.