die endgültige Versendung;
BGBl. I Nr. 186/2021
Änderung des Handelsstatistischen Gesetzes 1995
Bundesgesetz, mit dem das Handelsstatistische Gesetz 1995 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8aufgehoben
Paragraph 8,
Für die handelsstatistische Anmeldung sind nachstehende statistische Verfahren zu unterscheiden:
- Litera a
- Litera bdie vorübergehende Versendung zur wirtschaftlichen Lohnveredelung;
- Litera cdie Wiederversendung nach wirtschaftlicher Lohnveredelung;
- Litera dder endgültige Eingang;
- Litera eder vorübergehende Eingang zur wirtschaftlichen Lohnveredelung;
- Litera fder Wiedereingang nach wirtschaftlicher Lohnveredelung.“