Absatz eins,Die Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle wird, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird, erteilt.
BGBl. II Nr. 235/2021
Planstellenbesetzungsverordnung 2021
Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Besetzung von Planstellen (Planstellenbesetzungsverordnung 2021)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Zustimmung zur Besetzung
Paragraph eins,
- Absatz 2,Unter Besetzung von Planstellen mit Beamtinnen oder Beamten ist die Ernennung auf eine Planstelle zu verstehen.