Absatz eins,Schlachthöfe und Zerlegebetriebe haben wöchentlich für das vermarktete Fleisch folgender Kategorien Menge in Kilogramm und Preis, getrennt nach Ursprungsland, zu melden:
- Ziffer einsganze Hühner der Klasse A (Hühner 65 %), frisch, bratfertig und grillfertig, jeweils lose und auf Tasse,
- Ziffer 2Filet von Masthühnern, frisch,
- Ziffer 3Keulen von Masthühnern, frisch und
- Ziffer 4Brust von Truthühnern, frisch.