Absatz eins,Erstankäufer mit einem Aufkaufsvolumen von mindestens 5 000 Tonnen Getreide aus biologischer Produktion im abgeschlossenen Getreidewirtschaftsjahr haben monatlich den Großhandelspreis inklusive Verkaufsmenge für folgende Erzeugnisse aus biologischer Produktion zu melden:
- Ziffer einsÖlsonnenblume,
- Ziffer 2Futterroggen,
- Ziffer 3Mahlroggen,
- Ziffer 4Sojabohne,
- Ziffer 5Sojaschrot und
- Ziffer 6Weichweizen.