BGBl. II Nr. 525/2021
Schienenfahrzeuglärmverordnung – SchLV 2021
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Lärmzulässigkeit von Schienenfahrzeugen (Schienenfahrzeuglärmverordnung – SchLV 2021)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Ausländische Schienenfahrzeuge
Paragraph 10,
Beim Einsatz von Schienenfahrzeugen, die außerhalb der Europäischen Union, des Gebietes des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft zugelassen worden sind und welche die Bedingungen der VO (EU) Nr. 1304 aus 2014, erfüllen, ist keine Schalldruckpegelmessung nach dieser Verordnung vorzunehmen.