Absatz eins,Aus Anlaß der Geburt wird eine Kleinkindbeihilfe gewährt.
BGBl. I Nr. 135/2022
Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und des Einkommensteuergesetzes 1988
Bundesgesetz, mit dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 32aufgehoben
Abschnitt römisch zwei
Kleinkindbeihilfe
Paragraph 32,
- Absatz 2,Die einer Person zustehende Kleinkindbeihilfe beträgt monatlich 73 €. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich jeweils im letzten Monat des Kalendervierteljahres durch das Wohnsitzfinanzamt.
- Absatz 3,Die Kleinkindbeihilfe wird für jeden Kalendermonat gewährt, in dem die Voraussetzungen vorliegen, jedoch höchstens für zwölf Monate. Für einen Kalendermonat wird die Kleinkindbeihilfe nur einer Person gewährt.