Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 189/2022

kundgemacht 06.12.2022 RIS↗Parlament↗
Änderung des BFW-Gesetzes
Bundesgesetz, mit dem das BFW-Gesetz geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 189/2022× zu BFWG×

Änderungen durch diese Kundmachung

BFW-Gesetz (BFWG) 2 § 0↗RIS↗
§ 8geändertAbs 3
in Kraft 16.07.2004 – 31.12.2022 · idF BGBl. I Nr. 83/2004 · danach: BGBl. I Nr. 189/2022 § 8↗RIS↗
in Kraft 01.01.2023 – 22.12.2023 · idF BGBl. I Nr. 189/2022 · danach: BGBl. I Nr. 152/2023 § 8↗RIS↗
… 7 unveränderte Absätze
Entgeltlichkeit der Leistungen und Bundesmittel
§ 8.
(1) Das Forschungszentrum erbringt seine Leistungen gegen Entgelt oder Kostenersatz, sofern in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist.
(2) Die Höhe der Entgelte oder Kostenersätze insbesondere in Form
1. des Tarifes für die Leistungen und Inanspruchnahmen des Forschungszentrums,
2. der Veranstaltungsbeiträge,
3. der Beherbergungsbeiträge und
4. der Exkursions- und Lehrmittelbeiträge
sind auf Grundlage einer transparenten internen Kostenrechnung unter Zugrundelegung der Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nach dem Grundsatz der Kostendeckung festzulegen.
(3) Der Bund hat dem Forschungszentrum für die Aufwendungen, die ihm im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Aufgaben entstehen, eine Basiszuwendung in der Höhe von 15,5 17,5 Millionen Euro jährlich zu leisten.
(4) Der Bund hat dem Forschungszentrum jeweils ein Zwölftel der Basiszuwendung zum ersten Tag jeden Monats im Voraus zu überweisen.
… 4 unveränderte Absätze
(5) Zusätzlich zu den Zuwendungen gemäß Abs. 3 kann der Bund nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen Mittel, insbesondere aufgrund der Übertragung weiterer Aufgaben gemäß § 25 Abs. 15, erhöhte Aufwendungen unter der Voraussetzung vergüten, dass dies trotz wirtschaftlicher, sparsamer und zweckmäßiger Gebarung des Forschungszentrums und unter Bedachtnahme auf Rationalisierungsmaßnahmen erforderlich ist.
(6) Einnahmen, wie insbesondere Gebühreneinnahmen, sind Einnahmen des Forschungszentrums.
Schlagworte
Exkursionsbeitrag