Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Zugleich tritt das Bundesgesetz über die Förderung des Filmstandortes Österreich (Filmstandortgesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2014,, außer Kraft.
BGBl. I Nr. 219/2022
Änderung des Filmstandortgesetzes 2023, des Filmförderungsgesetzes und des KommAustria-Gesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Filmstandortgesetz 2023 erlassen wird und das Filmförderungsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Schlussbestimmungen
Paragraph 13,
- Absatz 2,Staatsangehörige von Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt.
- Absatz 3,Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
- Absatz 4,Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betraut. Hinsichtlich Paragraph 7, Absatz eins, ist das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen herzustellen.