BGBl. II Nr. 393/2022
Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen gemäß § 45 Abs. 12 TKG 2021
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der eine Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen gemäß § 45 Abs. 12 TKG 2021 erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen
neu
§ 0↗RIS↗
§ 6neu
2. Abschnitt
Organisation des Fachbeirats
Sitz
Paragraph 6,
Der Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen ist bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH angesiedelt.