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BGBl. II Nr. 399/2022

kundgemacht 28.10.2022 RIS↗
PD-Zuordnungs-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Zuordnungserfordernisse für das Entlohnungsschema pd präzisiert werden und das Eignungsfeststellungsverfahren festgelegt wird (PD-Zuordnungs-Verordnung – PD-Zuo-V)
Kundmachung BGBl. II Nr. 399/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

PD-Zuordnungs-Verordnung (PD-Zuo-V) neu § 0↗RIS↗
§ 12neu
in Kraft ab 01.09.2022 · idF BGBl. II Nr. 399/2022 § 12↗RIS↗

Niederschrift

Paragraph 12,

  1. Absatz eins,Der Senatsvorsitz hat über jede Senatssitzung eine Niederschrift (Protokoll) zu führen. Er kann zur Führung des Protokolls auch eine Person heranziehen, die nicht der ZKQ angehört. Wenn kein Einwand erhoben wird, kann der Senatsvorsitz zur Protokollerstellung einen Schallträger verwenden.
  2. Absatz 2,Die Niederschrift hat zu enthalten:
    1. Ziffer eins
      Ort, Tag und Dauer der Sitzung,
    2. Ziffer 2
      die Namen der anwesenden Mitglieder,
    3. Ziffer 3
                 den wesentlichen Inhalt der Beratungen,
    4. Ziffer 4
      die getroffenen Beschlüsse.