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BGBl. II Nr. 399/2022

kundgemacht 28.10.2022 RIS↗
PD-Zuordnungs-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Zuordnungserfordernisse für das Entlohnungsschema pd präzisiert werden und das Eignungsfeststellungsverfahren festgelegt wird (PD-Zuordnungs-Verordnung – PD-Zuo-V)
Kundmachung BGBl. II Nr. 399/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

PD-Zuordnungs-Verordnung (PD-Zuo-V) neu § 0↗RIS↗
§ 5neu
in Kraft ab 01.09.2022 · idF BGBl. II Nr. 399/2022 § 5↗RIS↗

Reduktion der Berufspraxiszeiten (Mangelsituation)

Paragraph 5,

Solange geeignete Personen, die die für ihre Verwendung vorgeschriebene Berufspraxis nachweisen können, nicht gefunden werden, dürfen auch Personen aufgenommen werden, welche die vorgeschriebene Berufspraxis mindestens im halben Ausmaß, jedenfalls aber im Umfang einer einjährigen Berufspraxis erfüllen. Werden die Berufspraxiserfordernisse im Sinne des ersten Satzes erfüllt, gelten die vorgeschriebenen Berufspraxiserfordernisse auch für eine spätere gleichartige Verwendung als erfüllt.