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BGBl. II Nr. 464/2022

kundgemacht 15.12.2022 RIS↗
Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend den Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (FFP BMBWF 2022)
Kundmachung BGBl. II Nr. 464/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (FFP BMBWF 2022) neu § 0↗RIS↗
§ 19neu
in Kraft ab 01.12.2022 · idF BGBl. II Nr. 464/2022 § 19↗RIS↗

Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung

Paragraph 19,

  1. Absatz eins,Es sind die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Leitungspositionen grundsätzlich auch in Teilzeit ausgeübt werden können.
  2. Absatz 2,Teilzeitbeschäftigung und Telearbeit sollen in allen Arbeitsbereichen und auf allen Funktions- und Qualifikationsstufen möglich sein, wo dies mit den Aufgaben des Arbeitsplatzes vereinbar ist.